Die Platzreife für Bogenschützen – Teil 4

Um zu verstehen, wobei es bei der sogenannten „Platzreife“ geht, lesen Sie bitte unbedingt zunächst den ersten Teil zum Thema.

Turnierscheiben – Foto: © Martina Berg

Schießstandordnung / Platzordnung

Als Grundlage dient die Schießordnung für Bogenschießplätze des Deutschen Schützenbundes in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Platzordnung beinhaltet folgende Positionen:

  • Sämtliche Sicherheitsregeln sind ohne Ausnahme einzuhalten.
  • Der eigene Platzbedarf ist so gering wie möglich zu halten, damit auch andere Schützen eine faire Aufteilung des vorhandenen Platzes erfahren und nicht behindert oder benachteiligt werden.
  • Besondere Zeitregelungen von Seiten des Klubs in den Bereichen Jugend- und Kadertraining, Kurse, Öffentlichkeitsveranstaltungen etc. sind zu respektieren.
  • Das Anfassen von fremden Bögen, Pfeilen und Zubehör ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
  • Mit dem Vereinsmaterial und den Vereinsressourcen ist sparsam umzugehen.
  • Unnötiger Verbrauch von Energie und Wasser ist zu gewährleisten.
  • Beim Verlassen der Übungsstätte ist das ordnungsgemäße Abschließen von Schränken und Übungsstätte ebenfalls sicherzustellen.
  • Mit der Zeit der anderen Schützen ist sparsam umzugehen. Das beinhaltet ein zügiges Ziehen und Aufheben von Pfeilen. Wer durch umständliches Suchen und Auffinden von Pfeilen den „normalen zeitlichen Ablauf“ behindert, nimmt somit sich und anderen Schützen die Übungszeit.
  • Das pünktliche Zahlen von Vereinsbeiträgen und/oder Sonderzahlungen erleichtert den ehrenamtlichen Mitgliedern (Kassenwart) viel Zeit und Mühe.

Regeln für das Bogenschießen aus der Sportordnung des DSB

Sicherheit
6.0.2.1 Bei der Errichtung von Schießplätzen sind die behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Siehe hierzu die Schießstandordnung für Bogenschießplätze sowie die empfohlene Anlage eines Wettkampfplatzes!

6.0.2.2 Der Bereich hinter den Scheiben ist abzusperren und zu sichern.

6.0.2.3 Beim Spannen des Bogens darf keine Technik verwendet werden, die es nach Ansicht des Kampfrichters ermöglicht, dass ein unbeabsichtigt ausgelöster Pfeil über die Sicherheitszone oder die Sicherheitsvorkehrungen hinausfliegt. Schützen, die nach einem entsprechenden Hinweis durch den Kampfrichter oder Schießleiter weiter auf einer solchen Technik bestehen, sind sofort zu disqualifizieren. Diese Aufgaben übernehmen im Verein die Standaufsichten!

Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten (Punkt 4 der Schießordnung für Bogenschießplätze).

Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden (Punkt 7 der Schießordnung für Bogenschießplätze).

Aufsicht beim Schießen (Training) in der Halle und auf dem Außengelände
Punkt 6 der Schießordnung für Bogenschießplätze des Deutschen Schützenbundes regelt die Aufgaben sowie die rechtlichen Bedingungen der Aufsichtspersonen / Standaufsicht. Der Vereinsvorstand teilt hierzu namentlich benannte Personen ein oder ermächtigt diese!

Durchführung eines Schießens während des Trainings
Der/die Trainer/Übungsleiter Standaufsicht stellt sicher, dass alle Scheiben, Ständer/Scheibenauflagen und das Pfeilfangnetz korrekt aufgestellt und angebracht sind. Die Schießlinie ist frei von Gegenständen die nicht zum Training gehören.
Wenn alle Schützen an der Schießlinie stehen, erteilt die Standaufsicht die Freigabe zum Schießen durch ein akustisches Signal. Halle: Es wird eine Passe zu jeweils 3 Pfeilen in 2 Minuten geschossen. Außengelände: Es wird eine Passe zu jeweils 6 Pfeilen in 4 Minuten geschossen.

Nachdem die Passe/Trainingspfeile geschossen wurden, erteilt die Standaufsicht die Freigabe zum Holen der Pfeile (akustisch durch den Wortlaut „Pfeile holen“ ). Die Bögen sind dann ausnahmslos hinter die Gerätelinie zu stellen.

Beim Ziehen der Pfeile dürfen keine anderen Schützen gefährdet oder verletzt werden. Das Ziehen sowie das Aufnehmen der Treffer soll ohne zeitliche Verzögerungen erfolgen. Danach gehen die Schützen zurück in Richtung Schießlinie.
Sind Pfeile von der Scheibe abgeprallt oder müssen noch Pfeile gesucht werden, helfen die Schützen bei der Suche bzw. beim Aufheben.
Seitliche Zugänge/Wege auf die Übungsstätte sind abzusperren.
Ein Verbandkasten (DIN-Norm) ist sichtbar zu hinterlegen.

Aushänge
Der Vereinsvorstand trägt Sorge dafür, dass jeweils eine Ausfertigung der Schießordnung für Bogenschießplätze auf dem Außengelände und in der Halle sichtbar für Jedermann aushängt. Ferner wird sichergestellt, dass mindestens eine Person als Standaufsicht während des Schießens benannt und eingeteilt ist. Ein Hinweisschild ist hierzu anzubringen. Das Tragen einer Warnweste mit dem Wort „Standaufsicht“ auf dem Rücken ist wünschenswert.

Ausrüstung und Bekleidung der Schützen
Siehe hierzu die Sportordnung des DSB 6.0.4.1 bis einschließlich 6.0.4.4.4

© Bert Mehlhaff

Die Platzreife für Bogenschützen – Teil 1
Die Platzreife für Bogenschützen – Teil 2
Die Platzreife für Bogenschützen – Teil 3

Ein Kommentar

  1. Die seitlichen Sicherheitsabstände sind nicht nach den angegebenen Winkeln richtig angegeben.
    Bei einem seitlichen Sicherheitsabstand bei 90 m beträgt der bei 15° 30 m und nicht 10 oder 15 m
    Bei 30 m sind das immer noch 10 m.
    Das ist wohlgemerkt die Sicherheitszone 1, bei 2 und 3 ist der Sicherheitsabstand noch größer

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