Braucht man für Bögen und Armbrüste in Deutschland einen Waffenschein?

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein?

Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 01.12.2023)

Foto: © fotolia | magele-picture

Bögen und Armbrüste sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: der Käufer muß volljährig sein. Und das müssen wir als Händler kontrollieren (dazu lassen wir uns den Ausweis vorlegen).

Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG):

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen “feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie mit Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Spielzeugarmbrüste mit Gummipfropfen, deren Treffer mit maximal 0,16 J/cm² wirken.

Ebenfalls ausgenommen sind Sportbögen, und zwar unabhängig von der Kraftentfaltung, da hier die Speicherung der Muskelkraft nicht möglich ist.

Gemäß § 2 Abs. 2, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, Nr. 3.2, Nr. 4 und Nr. 1.10 des Waffengesetzes ist der Handel mit Armbrüsten, deren Herstellung, deren Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei, und das Führen der
Armbrust in der Öffentlichkeit ist für Volljährige ohne weitere Beschränkungen erlaubt. Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG und § 34 Abs. 1 WaffG ist die einzige Voraussetzung für den Erwerb das vollendete 18. Lebensjahr, welches der Händler effektiv zu kontrollieren hat.

Den kompletten deutschen Gesetzestext gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

Andere Länder, andere Sitten: die oben genannten Regelungen gelten nur für die Bundesrepublik Deutschland. Schon in Österreich beispielsweise ist das Führen einer Armbrust in der Öffentlichkeit verboten. Viele andere Länder haben abweichende Vorschriften. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie mit Ihrem Bogen oder Armbrust in den Urlaub fahren.

Text: © Martina Berg (Bogensport Deutschland)

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert