Bogenschießen – einige Regeln sorgen für ein entspanntes und effektives Training

Um ein reibungsloses, erfolgreiches Training durchführen zu können hat es sich als praktikabel erwiesen, wenn einige Regeln vereinbart werden. Nur wenn alle Beteiligten diese Regeln respektieren und einhalten, kann ein entspanntes und effektives Training erfolgen.

Sinnvolle Regeln ermöglichen ein entspanntes Training – Foto: © Martina Berg

Nachfolgend finden Sie das Regelwerk, das wir als Trainer gemeinsam mit den Vereinen ausgearbeitet haben, mit denen wir zusammen arbeiten:

Regeln des Schießbetriebes beim Bogensport-Training

Alle Schützen erscheinen so rechtzeitig, dass zu Trainingsbeginn alle Vorbereitungen wie Scheibenaufbau und Netz aufhängen, abgeschlossen sind. Dabei helfen alle mit.

Zu spät eintreffende Schützen haben sich ruhig zu verhalten und den Betrieb nicht durch Begrüßungen oder Ähnliches zu stören.

Das Schießen beginnt gemeinsam nach der Begrüßung durch den/die Trainer / Übungsleiter / Standaufsicht.

Während des Schießens verhält sich jeder Schütze ruhig und konzentriert. Jegliches Stören, egal in welcher Form, ist unkameradschaftlich und wird nicht toleriert.

Die Schützen dürfen erst dann schießen, oder zum Zurückholen der Pfeile gehen, wenn der/die Trainer / Übungsleiter / Standaufsicht dieses durch klare Zeichen erlaubt hat.

Ein Verändern der Scheibenentfernung/Auflagen ist nur nach Zustimmung oder Anordnung des Trainers / Übungsleiters erlaubt.

Keiner der Anwesenden korrigiert ohne Erlaubnis des Trainers / Übungsleiters einen anderen Schützen.

Keiner der Anwesenden berührt ohne Erlaubnis die Ausrüstung eines Mitschützen.

Essen, trinken und rauchen ist im Bereich der Schießlinie und direkt dahinter nicht erlaubt. Handys und andere elektronische Geräte sind auszuschalten bzw. auf lautlos zu schalten.

Die beim Training getragene Kleidung ist den Wettkampfvorschriften und den Witterungsbedingungen entsprechend zu tragen. Sportkleidung und keine Straßenkleidung.

Außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist ein Schießen ohne eine volljährige Aufsichtsperson nicht erlaubt. Bei Schäden, die außerhalb der offiziellen Trainingszeiten entstehen, haftet der Verursacher in vollem Umfang.

Das Schießen endet gemeinsam durch den Abbau der Scheiben und das Wegbringen des gesamten Materials.

Den Anweisungen des/der Trainers / Übungsleiters / Standaufsicht ist Folge zu leisten.

Es gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.

Bei Zuwiderhandlung gegen die o.g. Regeln und/oder Eintritt eines Schadens kann
der Schütze ganz oder teilweise vom Training ausgeschlossen werden.

Text: © Bert Mehlhaff

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