Doping ist leider mittlerweile in nahezu jeder Sportart ein Thema und es gewinnt von Jahr zu Jahr mehr an Bedeutung. Die Zeiten, in denen Präsidenten von Sportverbänden und Organisationen (IOC, FiFa, WA u.a.) die Existenz von leistungssteigernden Substanzen verleugneten, sind schon lange vorbei und liegen hinter uns. Nachgewiesene Dopingfälle von weltbekannten Sportlern (?) haben nicht nur die Weltöffentlichkeit, sondern mittlerweile auch die Funktionäre aufhorchen und teilweise handeln lassen.
Leider ist es aber immer noch so, daß viele Funktionäre und Entscheidungsträger in den Sportverbänden eine systematische Aufklärung über Jahre und Jahrzehnte hinweg behindern und somit eine lückenlose Aufklärung verhinderten, oftmals nur um des Vorteils von Geld- und Sachzuwendungen. Es gibt auch eine große Anzahl von nicht so bekannten Athleten, die sich aufgrund von leistungssteigernden Substanzen ihre eigene Gesundheit nachhaltig, bis hin zum Tod, geschädigt haben.
Was ist Doping? Definition der WADA
Da die Begriffsbestimmung des Dopings nicht einfach zu klären und zu definieren ist, wurde es bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschafft, eine allgemeingültige und rechtlich abgesicherte Definition auf Seiten der zuständigen Organe zu erarbeiten. Zu vielfältig sind die jeweiligen Möglichkeiten der unsportlichen Leistungssteigerung im Profi- und Amateursport.
Da es bis zum heutigen Tage eine einfache Definition des Begriffs Doping nicht gibt, hat die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eine Reihe von Zuständen und deren Wirkungsweise sowie sogenannte Handlungsweisen aufgelistet, die als Doping bewertet und gewertet werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß neben dem Nachweis der Einnahme einer verbotenen und leistungssteigernden Substanz auch das Versäumnis einer Dopingkontrolle durch den Sportler als Doping gilt. Die verbotenen Wirkstoffe, Substanzen und Methoden werden von der WADA in einer jährlich aktualisierten Verbotsliste einzeln aufgeführt.
Welche Auswirkungen hat das alles auf den Bogensportler?
Die NADA ist die nationale Anti-Doping-Agentur und übernimmt die von der WADA jährlich aufgestellten Listen. Da in der Sportordnung der einzelnen Verbände dieses aufgenommen ist, unterstellt sich der Bogensportler automatisch den Regeln der NADA. Jeder Verband, der dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossen ist und Athleten zu den Olympischen Spielen schicken möchte, muss sich dem NADA-Code somit unterwerfen. Die jeweiligen Sportverbände übernehmen also den offiziellen NADA-Code sinngemäß für die Belange der eigenen Sportart in der Sportordnung oder in den diversen Verhaltensregeln oder Ausführungsbestimmungen. Ein Verstoß gegen diese Sportordnung und den NADA-Code wird hart bestraft. Aufgrund der hohen Kosten für Dopingtest werden bei den Deutschen Meisterschaften sowie bei den Landesmeisterschaften im Bogensport jeweils nur die ersten drei und ein weiterer ausgeloster Teilnehmer dieser Prozedur unterzogen.
Wie wird eine Dopingkontrolle von einem Kontrolleur durchgeführt?
Die Dopingkontrolle wird nach einem festen und vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt, von dem unter keinen Umständen abgewichen werden darf! Gibt es eine oder mehrere Unregelmäßigkeiten von Seiten des Dopingkontrolleurs, so kann die Dopingprobe vom Sportler offiziell angefochten werden. Hält sich der Sportler nicht an die einzuhaltende Prozedur, oder weigert sich der Athlet sogar, an einer durchzuführenden Kontrolle teilzunehmen, so gilt dieses schon bereits als Dopingverstoß und führt sofort zu einer zweijährigen Sperre!
Wie läuft eine Dopingkontrolle?
Allgemeiner Hinweis: Einer Dopingkontrolle dürfen nur Sportler unterzogen werden, die ein Mindestalter von 14 Jahre haben. Ausnahmeregelungen gibt es in Sportarten wie Schwimmen oder Turnen. Ist ein Sportler jünger als 16 Jahre, so darf und muß er bei der Dopingkontrolle von einer Vertrauensperson begleitet werden.
Der zur Kontrolle ausgewählte Sportler muss alle persönlichen Daten und Angaben in einem offiziellen Meldeformular eintragen und mit seiner eigenhändigen Unterschrift bestätigen. Weigert er sich, oder fehlt eine Angabe, so kann dieses schon ein Verstoß gegen die Dopingbestimmungen sein. Im Anschluß daran muß dem Sportler ein Sortiment von Dopingkontrollpäckchen zur freien Auswahl vorgelegt werden. Jetzt wählt der ausgewählte Athlet selbst eines der Päckchen aus. Er darf weder vom Kontrolleur noch von einer dritten Person in seiner Wahl beeinflußt werden. Dadurch sollen alle Manipulationsversuche verhindert und unterbunden werden. Der Sportler sollte spätestens ab diesem Zeitpunkt niemanden mehr an das ausgewählte Päckchen heranlassen und dieses nur mit seinen eigenen Fingern berühren (Beweissicherungskette).
Nun uriniert der Sportler in das bereitgestellte Gefäß aus dem Dopingkontrollpäckchen. Es ist bei diesem Vorgang sicher zu stellen, daß der Unterleib frei ist und der Dopingkontrolleur sicher beobachten kann, dass dies eindeutig der Urin des Sportlers ist. Befindet sich der Urin nun in dem Gefäß, füllt nun der Sportler selbst die Proben in zwei bereitstehende und versiegelte Behälter. Diese werden dann ebenfalls vom Athleten verschlossen. Die Mindestmenge des abzugebenden Urins darf die Menge von 75 ml nicht unterschreiten und muß mindestens zur Markierung auf der Flasche reichen. Bei diesen Flaschen handelt es sich um speziell hergestellte Behältnisse, die nur verschlossen, aber nicht mehr geöffnet werden können, ohne das offizielle Siegel zu beschädigen oder zu brechen. Im Anschluß daran werden die Nummerierungen des Kontrollformulars auf die Flaschen geklebt. Das dient der Anonymisierung des Sportlers. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, so wird eine zusätzliche Urinprobe verwendet, um mit einem Teststreifen die Probe auf „Tauglichkeit“ zu überprüfen. Ziel ist die Erreichung eines vorgeschriebenen PH-Wertes. Ist die abgegebene Urinprobe zu basisch oder zu sauer, kann sie nicht für den anschließenden Dopingtest verwendet werden. In solch einem Fall, beginnt die ganze Prozedur von neuem.
Liegt eine ordnungsgemäße Dopingprobe vor, so unterschreiben der Athlet und der Kontrolleur die Richtigkeit der durchgeführten Dopingprobe auf dem bereits genannten Formular. Sollten dem Sportler an dieser Stelle irgendwelche Zweifel am korrekten Ablauf der Kontrolle aufkommen, so hat er das Recht, seine Unterschrift zu verweigern oder muß seine aufgekommenen Bedenken auf dem Formblatt zur Niederschrift bringen.
Die abgegebenen Dopingproben werden gesammelt, in einem speziellen Behälter verpackt und an das zuständige Labor geschickt.
Ausnahmegenehmigungen: Aufgrund der Vielfalt von Ausnahmegenehmigungen und Regeln wird dieser Teil in einem extra Artikel dargelegt.
NADA-App
Die NADA-App enthält die immer aktuelle Medikamentenliste und ist im für iOS und Android verfügbar.
Weiterführende Links:
Text: © Bert Mehlhaff
Martina Berg ist Chefin von Bogensport Deutschland. Sie schießt intuitiv mit einem Hybridbogen, ist DFBV-Trainerin und Lippische Meisterin mit dem traditionellen Bogen. Als engagierte Händlerin kennt sie sich auch mit Compound- und Recurvebögen aus. Zusammen mit Bert Mehlhaff schreibt sie Bücher für Bogenschützen.
Hallo Bert, hallo Martina, hinterlasst doch bitte auch einen Hinweis auf die NADA App fürs Handy. Die ist sehr hilfreich. Ausserdem wissen die meisten nicht, dass schon bestimmte Nasensprays als verbotenes Mittel zählen, oder andere Erkältungsmittel auch….
Viele Grüße
Moin Frank! Danke für Deinen Hinweis, den ich gern umgesetzt habe. VG Martina